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VG Frankfurt/Main, 02.01.2019 - 11 K 2281/18.F |
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VG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 02. Januar 2019 - 11 K 2281/18.F (https://dejure.org/2019,55221)
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Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Justiz Hessen
Art 3 Abs 1 GG
Förderung von Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 11.05.2006 - 5 C 10.05
A: Anschlussförderung im sozialen Wohnungsbau (Berlin); Auslegung von …
Auszug aus VG Frankfurt/Main, 02.01.2019 - 11 K 2281/18
Wegen der fortbestehenden Entscheidungsfreiheit des Einzelnen, wirtschaftliche Risiken einzugehen, gilt dies auch in solchen Fällen, in denen durch die Gewährung der Subvention der Empfänger veranlasst werden soll (und wird), Dispositionen mit weit in die Zukunft reichenden Wirkungen zu treffen und in einem Bereich zu investieren, in den er sonst möglicherweise nicht investiert hätte und der Bezug zu einer langfristigen öffentlichen Aufgabe aufweist (Initiativsubvention); das Interesse an Investitionsschutz bewirkt für sich allein keine rechtlich schutzwürdige Subventionssicherheit (vgl. BVerwG, Urteil vom 11. Mai 2006 - 5 C 10/05 -, BVerwGE 126, 33-60, Rn. 57). - BVerwG, 11.11.2008 - 7 B 38.08
Voraussetzungen einer oberverwaltungsgerichtlichen Entscheidung über die …
Auszug aus VG Frankfurt/Main, 02.01.2019 - 11 K 2281/18
In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist zudem bereits geklärt, dass es in der Regel unerheblich ist, ob dem Interessenten an einer Bewilligung von Förderungsmitteln die Vergabepraxis vorher bekannt gegeben war und wie er sich hierauf einstellten konnte (BVerwG, Beschluss vom 11. November 2008 - 7 B 38/08 -, Rn. 10, juris m. w. N.). - VGH Hessen, 01.11.2010 - 11 A 686/10
Subventionsgewährung auf der Grundlage eines Folgenbeseitigungsanspruchs
Auszug aus VG Frankfurt/Main, 02.01.2019 - 11 K 2281/18
Entscheidend ist vielmehr, wie die zuständige Behörde die Verwaltungsvorschrift im maßgeblichen Zeitpunkt in ständiger Praxis gehandhabt hat und in welchem Umfang sie infolgedessen durch den Gleichheitssatz gebunden ist (Hessischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 01. November 2010 - 11 A 686/10 -, Rn. 25 , juris m. w. N.).
- VG Frankfurt/Main, 08.07.2019 - 11 K 4624/18
Förderung von Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien im Wärmemarkt
Die Verwaltungspraxis, Förderanträge nach der Richtlinie für Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien im Wärmemarkt vom 11. März 2015 (BAnz AT 25. März 2015 B1) abzulehnen, wenn zwischen der Investitionsentscheidung und der Inbetriebnahme ein Zeitraum von mehr als drei Jahren liegt, ist von Rechts wegen nicht zu beanstanden ( VG Frankfurt v. 02.01.2019 -11 K 2281/18.F ).